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Rachmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern ab 2010

Rauchmelder können gerade nachts zum Lebensretter werden. Denn wenn alles schläft, werden Brände meistens nicht rechtzeitig bemerkt. Bei Wohnungsbränden ist fast immer der Rauch und nicht das eigentliche Feuer die Todesursache, wenn es zu Personenschäden kommt. Schon ein bis zwei Lungenfüllungen, also 2 Atemzüge können tödlich sein.

Darum können wir als Feuerwehr nur raten, dass alle Ihre Wohnungen mit Rauchmeldern ausrüsten. In einigen Bundesländern ist, bzw. wird dies bald zur gesetzlichen Pflicht. So auch in unserem Bundesland Mecklenburg- Vorpommern.

§48(4)LBauO M-V und §14LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) sieht für Neubauten seit 2006 die Pflicht vor, Rauchmelder zu installieren. Für schon bestehende Wohnungen wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 gesetzt.

Das heißt: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die über keinen separaten Rettungsweg verfügen, wobei Fenster nicht als solche zählen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Dabei ist bei der Installierung darauf zu achten, dass die Rauchmelder so angebracht werden, dass sie einen Brand, bzw. eine Rauchentwicklung rechtzeitig erfassen und Alarm schlagen können. Dies bedeutet, dass sie Beispielsweise nicht hinter Schränke oder Ähnlichem angebracht werden dürfen.